KZENON©123RF

Wohnungsabnahme

Der offizielle Zügeltermin steht vor der Tür und etliche Mieterinnen und Mieter ziehen um in ein neues Zuhause. Bei der Wohnungsabnahme kommen alle Schäden ans Licht. Doch: Wann handelt es sich um normale Abnutzung und wann muss der Mieter bezahlen? Wie sauber muss geputzt sein? Worauf sollte eine Eigentümerin/ein Eigentümer bei der Wohnungsabnahme speziell achten, um späteren Ärger zu vermeiden?

  • Mietvertrag (inkl. allfälliger Nachträge, Vereinbarungen etc.)
  • Mietbeginn / -ende (gekündigt per..., Haftung bis...)
  • Welche Instandstellungsarbeiten und Investitionen wurden vor Einzug vorgenommen (Belege erforderlich)?
  • Nehmen Sie das Antrittsprotokoll zur Übergabe mit. So haben sowohl Sie als auch der Mieter die Kontrolle darüber, welche Mängel bereits bei Wohnungsantritt vorhanden waren. (Mängelliste des Mieters / Vermieters; Übergabeprotokolle)
  • Wurde ein Mietzinsdepot bezahlt, wenn ja, in welcher Höhe?
  • Bestehen noch Mietzinsausstände?
  • Was wurde bezüglich Endreinigung vereinbart?

Wohnungsabnahmen

Bild Georges Helfenstein

Georges Helfenstein

B + D Helfenstein GmbH
Beratung + Dienstleistung
Rebacker 1
Postfach
6330 Cham
Telefon M. 079 434 36 32

Bild Leonz Käppeli

Leonz Käppeli

Käppeli Projekt- und Bauleitungs GmbH
Gewerbestrasse 7
6330 Cham
Telefon G. 041 743 07 50
Fax 041 743 07 51

Bild Luise Niklaus

Luise Niklaus

Sonnenberg 33a
6313 Menzingen
Telefon M. 079 340 70 10
Fax 041 741 08 54

Bild Christoph A. Seeburger

Christoph A. Seeburger

LAGO ImmoBau
Seehofstrasse 9d
6330 Cham
Telefon G. 041 530 15 00
Telefon M. 079 373 02 33

Bild Stefan Moos

Stefan Moos

moos-zug.ag
Zeughausgasse 9
6300 Zug
Telefon G. 041 545 42 42

Wohnungsabgabe
BILD: CREATIVE COLLECTION

Wohnungsabgabe

Zu den ortsüblichen Zügelterminen herrscht jedes Jahr ein reges Treiben auf dem Wohnungsmarkt. Vermieter und Mieter sollten einige Punkte beachten, um diesen Tag möglichst stressfrei hinter sich zu bringen.

Lebensdauertabelle
BILD: Alex Varlakov/123RF.COM

Lebensdauertabelle

Vor der Wohnungsübergabe ist es hilfreich eine Lebensdauertabelle zu konsultieren. Grundsätzlich gilt, dass Schäden im Rahmen der «normalen Abnützung» nicht vom Mieter behoben werden müssen. Der Mieter kommt nur für Schäden auf, die durch den unsorgfältigen Gebrauch des Mietobjektes entstanden sind.