BILD: CEATIVE COLLECTION

Bauberatung

Haben Sie Fragen zum Baurecht oder zur Bauordnung (inkl. Sondernutzungsplanungen wie  Quartiergestaltungs- und Bebauungspläne), zu Ausnutzungsziffern und deren Berechnung (inkl. Potentialanalysen und -abklärungen) oder zu gesetzlichen und branchenbezogenen Normen im Baubereich (z.B. SIA-Normen)? Brauchen Sie kompetente Unterstützung bei der Planung eines Neubaus oder der Planung von periodischen Unterhaltsarbeiten inklusive einer fachkundige Einschätzung der Bausubstanz Ihres Gebäudes? Möchten Sie eine professionelle Beurteilung Ihres Bauprojektes? Haben Sie spezifische Fragen zum Denkmalschutz oder zu schützenswerten Objekten? Suchen Sie Antworten auf Fragen zu möglichen "Baumängeln" wie Feuchtigkeits- oder Schimmelbildung? Oder möchten Sie ganz einfach eine Vor-Ort-Unterstützung bei der Abnahme von Gebäuden oder Garantie-Mängeln?

Die nachstehenden Experten des HEV Zugerlands stehen Ihnen für Ihre Anliegen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, diese Spezialisten zu kontaktieren und von derer langjähriger Erfahrung zu profitieren. 

Wir beraten Sie gerne:

Bauberatung

Bild Gilbert Chapuis

Gilbert Chapuis

Chapuis Architektur GmbH
Zugerbergstrasse 43
6300 Zug
Telefon G. 041 790 26 14
Telefon M. 079 410 42 60

 

dipl. Arch. ETH SIA, NDS Städtebau ETH Zürich

 


Bild Philipp Schaller

Philipp Schaller

schaller architektur AG
Dipl. Architekt ETH/SIA
Obermühle 8
6340 Baar
Telefon G. 041 763 20 00
Telefon M. 079 672 78 02

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Christian Schnieper

Nordstrasse 3
6300 Zug
Telefon G. +41 78 911 69 23

 

Dipl. Architekt M-Arch /SIA, Executive MBA HSG

Spezialitäten: Denkmalpflege, Planungsprozess inkl. Sondernutzungszonen, Verdichtungsentwicklung

 


Das können Sie von uns erwarten:
BILD: CREATIVE COLLECTION

Das können Sie von uns erwarten:

  • Angaben über geeignete Handwerker und Unternehmer
  • Fachliche Unterstützung bei allen baulichen Fragen
  • Beurteilungen von baulichen Ausführungsdetails und Baumängeln
  • Unterstützung bei Übergabe/Bezug von neu erstellten Wohnungen und Liegenschaften
  • Unterstützung bei der Abnahme der 2- und 5-Jahres-Garantie, einschliesslich Mängelrügen
  • Unterstützung bei der Durchsetzung von nicht erfolgten Garantiearbeiten